- verbürgen
- beurkunden; bestätigen; beglaubigen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; gewährleisten; (für etwas) geradestehen; Sorge tragen; (für etwas) die Verantwortung übernehmen; garantieren; versprechen; sorgen; zusichern; sicherstellen; bürgen (für)
* * *
ver|bür|gen [fɛɐ̯'bʏrgn̩]:1. <tr.; hat die Gewähr geben, dass etwas geschieht, eintritt, dafür garantieren:eine gute Werbung verbürgt den guten Absatz der Ware; eine verbürgte (sichere, bewiesene) Tatsache.2. <+ sich> (von jmds. guten Eigenschaften, von der Wahrheit, Richtigkeit einer Sache) überzeugt sein und mit seiner Person eine Sicherheit dafür bieten:ich verbürge mich für ihn, für die Richtigkeit dieser Informationen, für seine Anständigkeit.* * *
ver|bụ̈r|gen 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \verbürgen Gewähr für etwas leisten, Sicherheit für etwas geben, garantieren ● guter Wille allein verbürgt noch nicht das Gelingen der Sache; verbürgte Nachricht von amtl. od. maßgebender Stelle bestätigte N., beweisbare N.II 〈V. refl.〉 sich für etwas od. jmdn. \verbürgen für etwas od. jmdn. Bürgschaft leisten, einstehen ● ich verbürge mich für die Richtigkeit der Sache, für die Wahrheit dieser Behauptung; ich verbürge mich für seine Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit* * *
ver|bụ̈r|gen <sw. V.; hat [mhd. verbürgen]:ich verbürge mich für sie, für ihre Zuverlässigkeit;sich für die Richtigkeit von etw. v.;die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten.2.diese Ausbildung verbürgt beruflichen Erfolg;verbürgte Rechte;b) <im 2. Part. gebr.> als richtig bestätigen; authentisieren:die Nachrichten sind verbürgt;verbürgte Zahlen.* * *
ver|bụ̈r|gen <sw. V.; hat [mhd. verbürgen]: 1. <v. + sich> bereit sein, für jmdn., etw. einzustehen; gutsagen, ↑bürgen (1 a): ich verbürge mich für ihn, für seine Zuverlässigkeit; sich für die Richtigkeit von etw. v.; Für herrliche Pferde, in diesem Fall einen Achtzehnerzug von Schimmelhengsten ..., verbürgt sich (übernimmt die Garantie) Kunstpreisträger Günter Dorning (NNN 8, 1985, 25); die Bank verbürgte sich (übernahm die Bürgschaft, haftete) für die Kosten. 2. a) etw. ↑garantieren (b, c), die Gewähr für etw. geben: das Gesetz verbürgt bestimmte Rechte; Fähigkeiten, die Erfolg im Leben verbürgen; verbürgte Rechte; b) <im Perf., Plusq. u. im 2. Part. gebr.> als richtig bestätigen; authentisieren: die Nachrichten sind verbürgt; Die Anekdote, die du da erwähnst, ist übrigens nicht verbürgt (Erné, Fahrgäste 247); verbürgte Zahlen.
Universal-Lexikon. 2012.